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Ratgeber Corona-SoforthilfeWir führen Klagen gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe vor den Verwaltungsgerichten. Die Klagefrist beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Stand: November 2026 · Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht
Gegen einen Rückforderungsbescheid der Förderbank klagen Sie beim Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. In Sachsen-Anhalt ist die Klage der erste Schritt, in Thüringen nach Angabe der Landesregierung ebenfalls, und sie muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids bei Gericht eingehen. In Niedersachsen legen Sie zuerst Widerspruch bei der NBank ein und klagen erst nach dem Widerspruchsbescheid, binnen eines Monats ab dessen Zustellung. Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht, führt solche Verfahren für Unternehmen aus allen drei Ländern und ist Experte für die Rückforderung von Corona-Hilfen.
Ob die Klage Ihr erster Schritt ist, hängt davon ab, welche Förderbank den Bescheid erlassen hat. Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen regeln das unterschiedlich.
| Land und Bank | Erster Schritt | Frist | Beleg |
|---|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt, Investitionsbank (IB) | Klage beim Verwaltungsgericht | 1 Monat ab Bekanntgabe | VG Magdeburg, Urteil vom 24.01.2025, 6 A 150/23 MD; Landesregierung, Drucksache 8/5742 |
| Thüringen, Thüringer Aufbaubank (TAB) | Klage beim Verwaltungsgericht | 1 Monat ab Bekanntgabe | Landesregierung, Drucksache 8/2576 vom 11.12.2025 |
| Niedersachsen, NBank | Widerspruch bei der NBank, danach Klage | 1 Monat ab Bekanntgabe für den Widerspruch, danach 1 Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids für die Klage | § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NJG; § 74 Abs. 1 S. 1 VwGO |
Für Sachsen-Anhalt hat das VG Magdeburg entschieden, dass gegen Widerrufsbescheide der IB kein Widerspruch statthaft ist, und die Landesregierung bezeichnet ihn als nicht vorgesehen (Drucksache 8/5742). Für Thüringen erklärt die Landesregierung, dass bei den Corona-Hilfen kein Widerspruchsverfahren stattfindet, und in der Praxis wird dort direkt geklagt. In Niedersachsen bleibt der Widerspruch bei der NBank Pflicht, weil § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NJG die Bank von der Abschaffung des Vorverfahrens ausnimmt. Einem Urteil des VG Braunschweig vom 20.08.2025 zur November- und Dezemberhilfe ging ein solches Widerspruchsverfahren voraus (8 A 427/24), auch wenn das veröffentlichte Urteil die Behörde nicht nennt.
Verbindlich ist in jedem Fall die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres eigenen Bescheids. Sie gibt Rechtsbehelf, Gericht und Frist an, und weicht sie von der Tabelle ab, besprechen wir das mit Ihnen sofort.
Nach dem Bescheid bleibt in der Regel ein Monat. Was dann zu tun ist, hängt vom Land ab.
Gibt es kein Widerspruchsverfahren, muss die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Verwaltungsgericht eingehen (§ 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Nach einem Widerspruchsverfahren, also in Niedersachsen, beträgt die Klagefrist einen Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO). Bekanntgabe ist der Zeitpunkt, zu dem der Bescheid rechtlich als zugegangen gilt, und er muss nicht mit dem Tag übereinstimmen, an dem Sie den Brief öffnen. Wir bestimmen ihn deshalb aus dem Datum des Bescheids und dem Weg, auf dem er Sie erreicht hat.
Zur Fristwahrung genügt eine Klage, die Kläger, Beklagten und den angegriffenen Bescheid bezeichnet, die ausführliche Begründung kann folgen. Wer erst kurz vor Fristende zu uns kommt, bekommt deshalb trotzdem Hilfe. Ein Antrag auf Raten, Stundung oder Erlass hält die Klagefrist dagegen nicht an, und ebenso wenig ein Anruf oder Schreiben an die Bank. Selbst eine per E-Mail bestätigte „Fristverlängerung“ einer IB-Mitarbeiterin verlängert die gesetzliche Klagefrist nicht, wie das VG Magdeburg am 02.09.2024 laut seiner Pressemitteilung entschied (6 A 33/23 MD). Ist die Frist verstrichen, wird der Bescheid bestandskräftig, also unanfechtbar, und eine Klage gegen ihn ist in aller Regel nicht mehr zulässig. Eine Ausnahme ist die Wiedereinsetzung, mit der das Gericht eine unverschuldet versäumte Frist nachholen lässt; sie muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses beantragt werden (§ 60 Abs. 1, 2 VwGO). Im Magdeburger Fall lehnte das Gericht die Wiedereinsetzung ab; rechtskräftig war das Urteil bei Veröffentlichung noch nicht.
Die Klage gehört zu dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat oder Sie als Einzelunternehmer wohnen (§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO). Der Sitz der Bank wird erst wichtig, wenn Ihr Sitz heute außerhalb des Landes liegt, das die Hilfe gezahlt hat; dann ist grundsätzlich das Gericht am Sitz der Bank zuständig.
In Sachsen-Anhalt teilen sich das VG Magdeburg und das VG Halle die Verfahren. Betriebe aus dem Harz, aus Magdeburg und aus der Börde gehören zum Beispiel nach Magdeburg, Betriebe aus Halle, Dessau-Roßlau und dem Saalekreis nach Halle. Thüringen verteilt die Klagen auf die Verwaltungsgerichte in Weimar, Gera und Meiningen, Niedersachsen auf sieben Gerichte von Braunschweig bis Stade. Die Zuordnung nach Landkreisen steht auf unseren Seiten für Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen.
Ein Verfahren beim Verwaltungsgericht läuft überwiegend schriftlich und endet mit einem Urteil, einem Vergleich oder einer Rücknahme der Klage. Zuerst reichen wir die Klageschrift ein und beantragen, den Rückforderungsbescheid aufzuheben. Zugleich beantragen wir Einsicht in die Verwaltungsakte der Bank, weil darin steht, welche Angaben, Berechnungen und Schreiben der Entscheidung zugrunde lagen. Erst mit der Akte lässt sich zum Beispiel sicher prüfen, ob es vor dem Bescheid eine echte Anhörung gab, also ein Schreiben, das den geplanten Widerruf ankündigt und Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
Danach begründen wir die Klage. Je nach Fall geht es um den Zweck im Bewilligungsbescheid, um die Berechnung des Engpasses, um Fehler im Verfahren, um die Jahresfrist oder um die Zinsen. Belege sollten möglichst schon vor dem Bescheid bei der Bank gewesen sein, denn das VG Magdeburg hat am 24.01.2025 Ausgaben unberücksichtigt gelassen, die erst im Prozess vorgetragen wurden.
Die Bank antwortet auf die Begründung, und das Gericht kann weitere Stellungnahmen anfordern. In der Regel folgt eine mündliche Verhandlung, und wenn beide Seiten einverstanden sind, kann das Gericht auch ohne sie entscheiden. Gegen das Urteil gibt es die Berufung nur, wenn das Verwaltungsgericht oder das Oberverwaltungsgericht sie zulässt. Im Thüringer Anhörungsfall hat das VG Weimar die Berufung am 14.04.2026 selbst zugelassen.
Wie lange ein Verfahren dauert, lässt sich nicht pauschal sagen, und belastbare Zahlen zur Verfahrensdauer kennen wir für die drei Länder nicht.
Die Soforthilfe sollte einen Liquiditätsengpass in drei Monaten ausgleichen. Was darüber hinaus ausgezahlt wurde, verlangen die Banken zurück.
Aufwand−Einnahmen=Engpass · Soforthilfe−Engpass=Rückforderung
Die Anfechtungsklage hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 S. 1 VwGO). Die Bank darf den Bescheid dann während des Verfahrens nicht vollziehen, also den Betrag auch nicht zwangsweise beitreiben. Ausnahmen nennt § 80 Abs. 2 VwGO, etwa für die Anforderung von Kosten oder wenn die Behörde die sofortige Vollziehung besonders angeordnet hat. In diesen Fällen kann beim Gericht beantragt werden, die aufschiebende Wirkung anzuordnen oder wiederherzustellen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ob für Ihren Bescheid eine Ausnahme gilt, klären wir vor Einreichung der Klage.
Bleibt der Bescheid am Ende bestehen, können Zinsen für die Zeit seit der Unwirksamkeit der Bewilligung anfallen, nach dem Gesetz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 49a VwVfG). Die Behörde kann davon absehen, und auch das sprechen wir im Verfahren an. Neben der Klage können Sie über Raten verhandeln, wenn Sie das Risiko begrenzen wollen; den Ablauf erklärt der Ratgeber Ratenzahlung und Härtefall.
Für eine Klage fallen Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Beide richten sich nach dem Streitwert, bei einer Rückforderung also im Wesentlichen nach dem geforderten Betrag. Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten des Verfahrens, und bei teilweisem Erfolg werden sie geteilt. Vor der Klage erläutern wir Ihnen das Kostenrisiko für Ihren Streitwert, damit Sie es gegen die Erfolgsaussicht abwägen können.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir dort eine Deckungsanfrage, also die Anfrage, ob die Versicherung die Kosten der Klage übernimmt. Die Ersteinschätzung, ob sich eine Klage für Sie lohnt, ist bei uns kostenlos.
Klagen gegen die Rückforderung der Soforthilfe haben nach den bisher bekannten Zahlen selten vollen Erfolg, enden aber nicht immer mit einer Niederlage. Für Thüringen hat die Landesregierung die Ergebnisse von 182 Klagen gegen Soforthilfe-Widerrufe genannt (Drucksache 8/2576 vom 11.12.2025). Vier Klagen hatten Erfolg, und 14 endeten mit einem Vergleich. Abgewiesen wurden 16 Klagen und zurückgenommen 38, während 110 Verfahren zum Stichtag noch liefen. Ein Vergleich ist eine Einigung vor Gericht, die zum Beispiel einen geringeren Betrag oder eine Ratenzahlung festhalten kann.
Für Sachsen-Anhalt nennt die Landesregierung zum Stichtag 07.07.2025 420 Klageverfahren zu Corona-Hilfen aller Programme, von denen 271 abgeschlossen waren (Drucksache 8/5742). Über ihren Ausgang liegen uns keine Zahlen vor. Für Niedersachsen zählte die Landesregierung am 16.03.2026 zu allen Corona-Hilfen 328 laufende und 146 abgeschlossene Klagen gegen die NBank. Nach ihrer Angabe ist die NBank dabei bisher in keinem Fall unterlegen (Drucksache 19/10354).
Erfolgreich waren Klagen in den veröffentlichten Urteilen vor allem in zwei Lagen. In der ersten sah das Gericht den Engpass bei einem frühen Antrag nicht als erkennbaren Zweck der Bewilligung an. So entschieden das VG Meiningen 2022 für einen Thüringer Antrag vom 23.03.2020 und der VGH Baden-Württemberg 2025 für dortige Anträge vor dem 08.04.2020. Beides sind Entscheidungen zu bestimmten Bescheiden und Richtlinien, die sich nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragen lassen. Die zweite Lage sind Fehler im Verfahren, etwa eine fehlende Anhörung (VG Weimar 2026, Berufung zugelassen) oder vollautomatisch erlassene Bescheide (OVG NRW 2023). Hinzu kommen Rechenfehler, wenn die Bank Einnahmen oder Kosten des Förderzeitraums falsch angesetzt hat, denn dann ist die Forderung zumindest teilweise zu hoch.
Schwach ist eine Klage, wenn der Bescheid den Liquiditätsengpass als Zweck nannte und die Berechnung stimmt. So haben das VG Halle 2024, das VG Magdeburg 2025 und das OVG Berlin-Brandenburg 2026 entschieden. Die Einzelheiten stehen in unserer Übersicht der Urteile, und wie Sie die ersten Tage nach dem Bescheid nutzen, im Ratgeber Bescheid erhalten. Den Überblick über Rechtsweg und Fristen in allen drei Ländern gibt unsere Hauptseite zur Soforthilfe-Rückforderung.
Damit die Monatsfrist sicher gewahrt bleibt, melden Sie sich, sobald der Bescheid da ist, telefonisch unter 03946 772877 oder per E-Mail an info@hanus-kollegen.de. Im Anfrageformular helfen uns das Datum des Bescheids und die geforderte Summe, weil wir daraus Frist und Streitwert gleich einschätzen können. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen offen, ob wir eine Klage für aussichtsreich halten, ob ein Vergleich naheliegt oder ob Raten der vernünftigere Weg sind. Die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in unseren Büros in der Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg, und im Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode, auf Wunsch auch auf Englisch, Russisch oder Ukrainisch.
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In Sachsen-Anhalt und nach Angabe der Landesregierung auch in Thüringen gibt es kein Widerspruchsverfahren, dort muss die Klage innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids eingehen. In Niedersachsen läuft zuerst die Widerspruchsfrist von einem Monat, danach bleibt für die Klage ein Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids.
Grundsätzlich nicht, denn die Anfechtungsklage hat aufschiebende Wirkung. Anders ist es, wenn die Bank die sofortige Vollziehung angeordnet hat, und für Gebühren und Kosten des Bescheids gelten Ausnahmen (§ 80 Abs. 2 VwGO). Bleibt der Bescheid bestehen, können außerdem Zinsen für die Dauer des Verfahrens anfallen.
Es fallen Gerichtskosten nach dem GKG und Anwaltsgebühren nach dem RVG an, beide abhängig vom Streitwert. Wer verliert, trägt die Kosten des Verfahrens. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, klären wir mit einer Deckungsanfrage.
In Thüringen hatten laut Landesregierung (Stand Dezember 2025) von 182 Klagen gegen Soforthilfe-Widerrufe vier Erfolg, 14 endeten mit einem Vergleich und 110 waren noch offen. Für Niedersachsen gibt die Landesregierung an, dass die NBank in 146 abgeschlossenen Klageverfahren zu allen Corona-Hilfen bisher in keinem Fall unterlegen ist (Stand März 2026). Für Sachsen-Anhalt kennen wir nur die Zahl der Klagen.
Einen Antrag auf Raten oder Stundung können Sie auch während des Verfahrens stellen, die NBank vereinbart Raten nach Angabe der Landesregierung aber grundsätzlich erst nach Bestandskraft. Die Klage läuft davon unabhängig weiter, und vor der Unterschrift prüfen wir, ob die Vereinbarung ein Anerkenntnis der Forderung enthält.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular; die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in einem unserer Büros.

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