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Corona-Soforthilfe · Sachsen-AnhaltWir vertreten Betriebe aus Sachsen-Anhalt gegen Rückforderungen der Investitionsbank. Für die Klage gegen den Bescheid haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe.
Stand: November 2026 · Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht
Gegen einen Rückforderungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gibt es keinen Widerspruch. Sie müssen innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht erheben, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen sitzt, also beim VG Magdeburg oder beim VG Halle. Wer zahlen muss, kann bei der IB zinsfreie Raten über bis zu 72 Monate beantragen. Kleine Betriebe mit geringem Einkommen und Vermögen können beantragen, dass die IB das Verfahren als Härtefall ohne Zahlung beendet. Die Kanzlei sitzt in Quedlinburg im Landkreis Harz und damit selbst im Bezirk des VG Magdeburg.
Die Soforthilfe wurde 2020 auf Antrag bewilligt, flächendeckend prüft die IB sie erst seit 2025. Nach einem Bericht des Nachrichtenportals dubisthalle.de vom 27.09.2026, der sich auf Angaben einer Anwaltskanzlei stützt, verschickt sie seit September 2026 Rückforderungsbescheide.
| Zeitpunkt | Was geschah | Beleg |
|---|---|---|
| 29.03.2020 | Runderlass des Wirtschaftsministeriums zur Corona-Soforthilfe für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT – Die Corona-Soforthilfe“ | zitiert im Urteil VG Magdeburg 6 A 150/23 MD |
| Stand November 2020 | rund 37.000 Bewilligungen über 287 Mio. € | Volksstimme, 23.11.2020 |
| Stand September 2023 | rund 263,3 Mio. € ausgezahlt, rund 23,3 Mio. € in 2.813 Zahlungen zurückgeflossen | Volksstimme/dpa, 09.09.2023 |
| April bis Anfang Juni 2025 | Rückmeldeaufforderung an alle Empfänger, deren Hilfe noch nicht geprüft war | FAQ der IB |
| Stand 30.06.2025 | 8.492 Prüfungen mit 3.170 vollständigen und 312 teilweisen Widerrufen; 3.814 Rückforderungen über 27,96 Mio. €, darunter 2.840 freiwillige Rückzahlungen | Landtagsdrucksache 8/5742 |
| 24.09.2025 | IB meldet zinsfreie Raten bis 72 Monate | Pressemitteilung der IB |
| 30.09.2025 und 31.12.2025 | Pflichtfrist und letzte Nachfrist für die Rückmeldung | IB |
| seit September 2026 | Rückforderungsbescheide werden verschickt | dubisthalle.de, 27.09.2026 |
| bis 31.12.2030 | Nachprüfungen vorbehalten, Unterlagen aufbewahren | FAQ der IB |
Einzelne Empfänger hatte die IB schon früher überprüft, wie die Verfahren 3 A 249/20 MD und 6 A 150/23 MD vor dem VG Magdeburg zeigen. Für die übrigen begann die Prüfung erst mit dem Rückmeldeverfahren. Nach der Prüfung schickt die IB laut ihren FAQ ein Informationsschreiben mit der Kontoverbindung; wer den Betrag daraufhin vollständig freiwillig zurückzahlt, erhält einen Schlussbescheid. Wer nicht freiwillig zahlt, bekommt einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid, gegen den innerhalb eines Monats Klage erhoben werden kann.
Die Rückmeldung 2025 lief nur online im Kundenportal der IB, und zwar als Eigenerklärung des Empfängers. Gebraucht wurden dafür die BWA des Förderzeitraums und der Bewilligungsbescheid, ein Steuerberater war nicht vorgeschrieben. Die Angaben aus dieser Eigenerklärung gleichen wir mit Ihrer BWA ab, weil sich jeder falsch zugeordnete Kostenposten direkt auf den Rückforderungsbetrag auswirkt.
Gegen Bescheide der IB gibt es kein Widerspruchsverfahren.
In Sachsen-Anhalt ist gegen den Widerrufsbescheid der IB kein Widerspruch vorgesehen, der einzige Rechtsbehelf ist die Klage zum Verwaltungsgericht. Das VG Magdeburg hat das im Urteil vom 24.01.2025 festgehalten (6 A 150/23 MD, Rn. 40). Auch die Landesregierung schrieb 2025, ein Widerspruch sei bei den Corona-Hilfen nicht vorgesehen, und zählte bis zum 07.07.2025 insgesamt 420 Klagen zu allen Programmen (Drucksache 8/5742).
Die Klage muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe beim Gericht eingehen (§ 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Ein Widerspruch an die IB, ein Brief mit der Bitte um nochmalige Prüfung oder ein Antrag auf Raten oder Härtefall hält diese Frist nicht auf. Selbst eine Fristverlängerung, die eine Mitarbeiterin der IB per E-Mail bestätigt hatte, ließ das VG Magdeburg am 02.09.2024 nicht gelten (6 A 33/23 MD). Welcher Rechtsbehelf für Ihren Bescheid gilt, nennt dessen Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens. Steht dort etwas anderes als hier, klären wir das mit Ihnen, bevor die Frist abläuft. Was in den ersten Tagen nach dem Bescheid zu tun ist, fasst unser Ratgeber für Empfänger eines Rückforderungsbescheids zusammen.
Die Klage hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 S. 1 VwGO), die IB darf die Forderung während des Verfahrens dann nicht vollstrecken. Zinsen sind damit nicht ausgeschlossen, denn nach § 49a Abs. 3 VwVfG ist der Erstattungsbetrag grundsätzlich zu verzinsen, sofern die Bank nicht davon absieht. Im Fall, den das VG Magdeburg 2025 entschied, hatte die IB auf Zinsen verzichtet.
Zuständig ist das Verwaltungsgericht am Sitz Ihres Unternehmens, bei Einzelunternehmern am Wohnsitz (§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO). In Sachsen-Anhalt teilen sich das VG Magdeburg und das VG Halle das Land nach Landkreisen auf.
| Ihr Firmensitz | Ihr Gericht |
|---|---|
| Landkreis Harz, etwa Quedlinburg, Wernigerode, Halberstadt | Verwaltungsgericht Magdeburg |
| Salzlandkreis, etwa Aschersleben | Verwaltungsgericht Magdeburg |
| Stadt Magdeburg | Verwaltungsgericht Magdeburg |
| Landkreis Börde | Verwaltungsgericht Magdeburg |
| Jerichower Land | Verwaltungsgericht Magdeburg |
| Landkreis Stendal | Verwaltungsgericht Magdeburg |
| Altmarkkreis Salzwedel | Verwaltungsgericht Magdeburg |
| Stadt Halle (Saale) | Verwaltungsgericht Halle |
| Stadt Dessau-Roßlau | Verwaltungsgericht Halle |
| Landkreis Anhalt-Bitterfeld | Verwaltungsgericht Halle |
| Landkreis Wittenberg, etwa Lutherstadt Wittenberg | Verwaltungsgericht Halle |
| Landkreis Mansfeld-Südharz | Verwaltungsgericht Halle |
| Saalekreis | Verwaltungsgericht Halle |
| Burgenlandkreis | Verwaltungsgericht Halle |
| außerhalb Sachsen-Anhalts | Verwaltungsgericht am Sitz der IB |
Wer heute seinen Firmensitz oder als Einzelunternehmer seinen Wohnsitz in einem anderen Bundesland hat, klagt also grundsätzlich beim Gericht am Sitz der Bank. Nach einem Umzug innerhalb des Landes klären wir zuerst, welches der beiden Gerichte heute zuständig ist.
Die IB vergleicht für den Dreimonatszeitraum aus Ihrem Bescheid, meist April bis Juni 2020, Ihre betrieblichen Einnahmen mit dem laufenden Sach- und Finanzaufwand. Die Soforthilfe selbst zählt dabei nicht als Einnahme. Was von der Hilfe nicht gebraucht wurde, um die Lücke zwischen beiden zu schließen, fordert die IB zurück; lag das Ergebnis im Plus, verlangt sie die ganze Soforthilfe.
| Zählt als Sach- und Finanzaufwand | Zählt nicht |
|---|---|
| Miete und andere Raumkosten | Wareneinsatz |
| Energie | Personalkosten |
| Reparaturen und Instandhaltung | Privatentnahmen |
| Fahrzeugkosten ohne Abschreibung | private Versicherungen |
| Bürokosten und Werbung | Tilgung von Krediten |
| betriebliche Versicherungen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft | Lebenshaltungskosten |
| Rechts- und Steuerberatung | Unternehmerlohn |
| Zinsen ohne Tilgung, Zinsanteil von Leasingraten |
Dass Personalkosten und Wareneinkauf nicht zum Sach- und Finanzaufwand gehören, hat das VG Magdeburg schon 2023 entschieden (3 A 249/20 MD). Private Engpässe zählen nach dem Urteil 6 A 150/23 MD vom 24.01.2025 ebenfalls nicht. Ergibt die Rechnung eine Rückzahlung unter 500 €, verlangt die IB nichts zurück, nach ihren FAQ allerdings nur, wenn die Rückmeldung fristgerecht abgegeben wurde. Diese Bagatellgrenze folgt nach Angabe der Landesregierung aus der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 8/5738).
Die folgenden Werte sind frei gewählt und stammen aus keinem echten Fall. Sie zeigen nur, wie die Regeln der IB zusammenwirken. Angenommen, ein Einzelunternehmer ohne Angestellte hat 9.000 € Soforthilfe erhalten und im Dreimonatszeitraum von April bis Juni 2020 4.000 € eingenommen.
| Posten im Dreimonatszeitraum (Beispiel) | Betrag | Zählt bei der IB |
|---|---|---|
| Einnahmen ohne Soforthilfe | 4.000 € | ja, als Einnahme |
| Ladenmiete | 3.000 € | ja |
| Energie | 600 € | ja |
| betriebliche Versicherungen | 450 € | ja |
| Fahrzeugkosten ohne Abschreibung | 900 € | ja |
| Steuerberatung | 750 € | ja |
| Zinsen eines Betriebskredits ohne Tilgung | 300 € | ja |
| Sach- und Finanzaufwand gesamt | 6.000 € | |
| Wareneinsatz | 2.500 € | nein |
| Lebenshaltung | 3.000 € | nein |
| Liquiditätsengpass: 6.000 € Aufwand minus 4.000 € Einnahmen | 2.000 € | |
| Rückzahlung: 9.000 € Soforthilfe minus 2.000 € Engpass | 7.000 € |
In diesem Beispiel dürfte der Unternehmer 2.000 € der Hilfe behalten und müsste 7.000 € zurückzahlen. Hätte er Wareneinsatz und Lebenshaltung mitgerechnet, käme er auf einen scheinbaren Engpass von 7.500 € und eine Rückzahlung von nur 1.500 €, doch diese Posten erkennt die IB nicht an. Hätte er im selben Zeitraum 7.000 € eingenommen, läge das Ergebnis mit 1.000 € im Plus, und die ganzen 9.000 € wären zurückzuzahlen.
Läge der Engpass in einem anderen Fall bei 8.600 €, ergäbe die Rechnung 9.000 € minus 8.600 €, also eine Rückzahlung von 400 €. Das liegt unter der Grenze von 500 €, die IB würde dann nichts zurückfordern. Würde die IB für die 7.000 € aus dem Grundfall zinsfreie Raten über 72 Monate bewilligen, wären das rund 97 € im Monat.
Die Soforthilfe sollte einen Liquiditätsengpass in drei Monaten ausgleichen. Was darüber hinaus ausgezahlt wurde, verlangen die Banken zurück.
Aufwand−Einnahmen=Engpass · Soforthilfe−Engpass=Rückforderung
Die IB kann auf Antrag Raten über bis zu 72 Monate einräumen, ohne Zinsen zu verlangen, wenn Sie den Betrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht sofort zahlen können. Den Antrag schicken Sie per E-Mail an die IB und geben dabei die Vorgangsnummer aus Ihrem Schreiben an. Diese Erleichterung gilt nur für Empfänger, die ihre Rückmeldung abgegeben haben. Wie Raten und eine Klage zusammenpassen, steht im Ratgeber zur Ratenzahlung.
Kleine Betriebe mit geringem Einkommen können bei der IB beantragen, dass das Verfahren ohne Schlussbescheid und ohne Zahlung endet. Die Voraussetzungen der folgenden Tabelle müssen dafür gleichzeitig vorliegen; bei den Einkünften gilt je nach Ihrer Lage eine der beiden Grenzen.
| Voraussetzung | Grenze laut IB |
|---|---|
| Beschäftigte | bis 10 Arbeitnehmer |
| bisherige Rückzahlung | noch keine Zahlung geleistet |
| Rückmeldung | fristgerecht abgegeben |
| Einkünfte, wenn Sie noch selbstständig sind | unter 35.000 € im Jahr nach Abzug der Steuer |
| Einkünfte als Rentner oder nicht mehr Selbstständiger | unter 23.000 € netto im Jahr |
| Zuschlag je Kind mit Kindergeldbezug | 7.000 € im Jahr auf die Einkommensgrenze |
| Vermögen | 40.000 € für Alleinstehende, für jede weitere unterhaltsberechtigte Person 15.000 € mehr |
| zählt nicht zum Vermögen | selbst genutzte Immobilie, Altersvorsorge, Betriebsmittel |
Ohne Schlussbescheid kann die IB das Verfahren auch während eines Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahrens und im Todesfall abschließen. Weil der Härtefall voraussetzt, dass noch nichts gezahlt wurde, sollten Sie vor der ersten Überweisung prüfen lassen, ob Sie unter die Regelung fallen.
Drei Urteile aus Sachsen-Anhalt kennen wir im Volltext, und in allen dreien bekam die IB in der Sache recht. Die Gerichte verstanden die Soforthilfe dabei als Hilfe zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses und ließen nur betriebliche Sach- und Finanzkosten gelten.
| Gericht, Datum | Aktenzeichen | Worum es ging, was das Gericht festhielt |
|---|---|---|
| VG Magdeburg, 23.01.2023 | 3 A 249/20 MD | Teilwiderruf über 3.817,17 € bestätigt; nur Sach- und Finanzaufwand zählt; „nicht rückzahlbar“ schließt einen Widerruf nicht aus |
| VG Magdeburg, 27.01.2023 | 3 A 250/20 MD | laut Titel: Soforthilfe darf anteilig auf die Überbrückungshilfe I angerechnet werden; Begründung nicht ausgewertet |
| VG Halle, 29.04.2024 | 4 A 272/22 HAL | laut Titel: Rückforderung bei einem „Unternehmen in Schwierigkeiten“; Begründung nicht ausgewertet |
| VG Magdeburg, 02.09.2024 | 6 A 33/23 MD | laut Pressemitteilung: Klage unzulässig, weil die Frist versäumt war; eine per E-Mail bestätigte „Fristverlängerung“ der IB änderte daran nichts; damals nicht rechtskräftig |
| VG Halle, 06.12.2024 | 4 A 113/23 HAL | Klage abgewiesen; Zweck war die Überbrückung eines Liquiditätsengpasses; die IB darf BWA anfordern |
| VG Magdeburg, 24.01.2025 | 6 A 150/23 MD | Klage abgewiesen; erst im Prozess vorgetragene Ausgaben zählen nicht; private Engpässe zählen nicht; Jahresfrist gewahrt; IB verzichtete auf Zinsen |
Für Ihren eigenen Fall folgt daraus, dass Belege für betriebliche Kosten zur IB gehören, solange sie noch entscheidet. Das VG Magdeburg hat Ausgaben, die erst im Klageverfahren vorgetragen wurden, nicht mehr berücksichtigt. Andere Gerichte würdigen solche Unterlagen bei einem Widerruf wegen Zweckverfehlung, so das Hamburgische OVG 2024 und als Hinweis das VG Lüneburg 2026.
Eine Klage hat in Sachsen-Anhalt vor allem Aussicht, wenn die Rechnung der IB nicht stimmt oder das Verfahren fehlerhaft war. Wer die Härtefallgrenzen einhält, kann zusätzlich einen Härtefallantrag bei der IB stellen. Ob die IB Sie vor dem Bescheid angehört hat, prüfen wir ebenfalls, denn in Thüringen hat das VG Weimar 2026 einen Bescheid wegen fehlender Anhörung aufgehoben; ob Gerichte in Sachsen-Anhalt das ebenso sehen, ist offen. Alle Entscheidungen aus den drei Ländern finden Sie in der Urteilsübersicht.
Wer bis zur letzten Nachfrist am 31.12.2025 keine Rückmeldung abgegeben hat, muss mit dem Widerruf der gesamten Soforthilfe rechnen. Die zinsfreien Raten, der Härtefall und die Grenze von 500 € gelten für diese Empfänger nicht. Ob sich gegen einen solchen Bescheid etwas ausrichten lässt, hängt vom Wortlaut des Bewilligungsbescheids ab. In Niedersachsen hat das VG Lüneburg 2026 einen Widerruf wegen eines Auflagenverstoßes bestätigt, weil das Berechnungstool der NBank nicht genutzt worden war (7 A 456/26).
Falsche Angaben zeigt die IB nach eigener Auskunft an. Die Volksstimme berichtete schon am 23.11.2020, dass sich von rund 1.100 geprüften Fällen 711 Betrugsverdachtsfälle bestätigt hatten und 88 Anzeigen erstattet worden waren. Steht ein solcher Vorwurf im Raum, stimmen wir die Verteidigung mit dem Verwaltungsverfahren ab; mehr dazu auf der Übersichtsseite zur Rückforderung.
Auch die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfe prüft in Sachsen-Anhalt die IB, der Bund hat für den Abschluss das Jahr 2027 vorgegeben. Wer keine Schlussabrechnung eingereicht hat, muss nach Angaben der IB die volle Hilfe zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Als Bagatellgrenze nennt die Landesregierung für diese Hilfen 250 €, für die Soforthilfe 500 €. Nach dem veröffentlichten Titel eines Urteils des VG Magdeburg vom 27.01.2023 darf die Soforthilfe anteilig auf die Überbrückungshilfe I angerechnet werden. Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Schlussbescheid der Überbrückungshilfe.
Für neun Städte haben wir eigene Seiten mit den örtlichen Zahlen, Ratsbeschlüssen und Angaben zum Gericht zusammengestellt.
| Stadt | Zuständiges Gericht | Weg zur Kanzlei |
|---|---|---|
| Quedlinburg | VG Magdeburg | Kanzleisitz |
| Wernigerode | VG Magdeburg | Büro in Wernigerode |
| Halberstadt | VG Magdeburg | 14 km Luftlinie |
| Aschersleben | VG Magdeburg | 21 km Luftlinie |
| Magdeburg | VG Magdeburg | 51 km Luftlinie |
| Halle (Saale) | VG Halle | 66 km Luftlinie |
| Dessau-Roßlau | VG Halle | 75 km Luftlinie |
| Stendal | VG Magdeburg | 103 km Luftlinie |
| Lutherstadt Wittenberg | VG Halle | 103 km Luftlinie |
Frank Hanus hat die Kanzlei 1991 in Quedlinburg gegründet und kennt als Fachanwalt für Steuerrecht die Zahlen, an denen sich eine Rückforderung entscheidet. Neben Quedlinburg haben wir ein Büro in Wernigerode. Mandanten aus Magdeburg, Halle oder Dessau-Roßlau beraten wir telefonisch, per Video oder in Quedlinburg. Die Klage reichen wir schriftlich beim Gericht ein, zu einer mündlichen Verhandlung begleiten wir Sie nach Magdeburg oder Halle.
Schicken Sie uns Ihren Bescheid per E-Mail an info@hanus-kollegen.de oder rufen Sie unter 03946 772877 an, sobald das Schreiben der IB da ist. Über das Formular können Sie uns den Sachverhalt auch kurz beschreiben. Die erste Einschätzung ist kostenlos, und wir sagen Ihnen dabei, bis wann die Klage beim Gericht sein muss. Für das ausführliche Gespräch wählen Sie zwischen Telefon, Video und einem Termin in einem unserer Büros in der Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg, und im Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode.
„… juristisch professionell beraten und konnten unsere Ansprüche im Bereich Corona Soforthilfe erfolgreich durchsetzen.“
„… bei der Prüfung der Rückforderung meiner Corona-Soforthilfe kompetent und zuverlässig begleitet.“
„Wir fühlten uns von Anfang an von Herrn Hanus sehr ernst genommen und gut beraten.“
„… ein sehr kompetentes, ruhiges und professionelles Auftreten, was den Mandanten ein sicheres Gefühl gibt.“
„Alle machen einen äußerst kompetenten Eindruck und reden nicht lange um den heißen Brei herum …“
„Professionell, menschlich top und juristisch brillant!“
Auszüge aus Google-Rezensionen der Kanzlei, ausgewählt und gekürzt. Die Kanzlei prüft nicht, ob Rezensenten Mandanten waren. Alle Rezensionen im Google-Profil ansehen.
Nein. Gegen Widerrufsbescheide der IB findet kein Widerspruchsverfahren statt, Sie müssen innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht klagen. Was für Ihren Bescheid gilt, steht in dessen Rechtsbehelfsbelehrung.
Dann müssen Sie mit dem Widerruf der gesamten Soforthilfe rechnen, und die zinsfreien Raten und der Härtefall gelten für Sie nicht. Ob der Bescheid trotzdem angreifbar ist, prüfen wir am Wortlaut Ihres Bewilligungsbescheids.
Nein. Die IB setzt keinen Unternehmerlohn an, ebenso wenig Lebenshaltungskosten oder Privatentnahmen. Berücksichtigt wird nur der laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwand.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg. Es ist auch für den Salzlandkreis, die Börde und die Stadt Magdeburg zuständig, und die Kanzlei in Quedlinburg liegt im selben Bezirk.
Bis zum 31.12.2030. So lange behält sich die IB Nachprüfungen vor, auch wenn Ihr Fall schon abgeschlossen scheint.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular; die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in einem unserer Büros.
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