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Corona-Soforthilfe · OldenburgOldenburger Betriebe, von denen die NBank Corona-Soforthilfe zurückfordert, haben 1 Monat für den Widerspruch. Über eine Klage danach entscheidet das Verwaltungsgericht Oldenburg.
Stand: Oktober 2026 · Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht
Für Unternehmen aus Oldenburg führt der Weg gegen eine Rückforderung der Corona-Soforthilfe über zwei Stufen. Zuerst legen Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch bei der NBank ein, nach dem Widerspruchsbescheid ist dann die Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg möglich. Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht, begleitet Oldenburger Betriebe durch beide Stufen, von der Begründung des Widerspruchs bis zur Klage.
Für Bescheide der NBank hält das Niedersächsische Justizgesetz am Widerspruchsverfahren fest und nennt die Bank dabei ausdrücklich (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NJG). Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 70 Abs. 1 VwGO), und ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 S. 1 VwGO).
Mit der Zustellung des Widerspruchsbescheids beginnt eine weitere Monatsfrist, diesmal für die Klage (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO). Örtlich kommt es auf den Sitz Ihres Unternehmens an, bei Einzelunternehmern auf den Wohnsitz, und Betriebe aus der Stadt Oldenburg klagen deshalb beim Verwaltungsgericht Oldenburg. Dasselbe Gericht entscheidet über Klagen aus dem gleichnamigen Landkreis. Für ein Unternehmen, das heute in einem anderen Bundesland sitzt, ist dagegen das VG Hannover zuständig, weil die NBank dort ihren Sitz hat (§ 52 Nr. 3 S. 3, Nr. 5 VwGO).
| Verwaltungsgericht Oldenburg | |
|---|---|
| Anschrift | Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg (Oldb) |
| Postanschrift | Postfach 54 32, 26044 Oldenburg |
| Landkreise im Bezirk | Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Friesland, Leer, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch, Wittmund |
| kreisfreie Städte im Bezirk | Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldb), Wilhelmshaven |
Welcher Rechtsbehelf und welche Frist für Sie gelten, steht verbindlich in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids, und die sehen wir uns zuerst an.
In Niedersachsen geht dem Gericht der Widerspruch bei der NBank voraus.
Nach der Aufstellung der Landesregierung bewilligte die NBank in der Stadt Oldenburg bis zum 31.12.2020 insgesamt 3.303 Soforthilfen über 21.564.654,37 € (Drucksache 18/8927, Anlage 6). Den größten Anteil hatte mit 2.013 Bewilligungen und rund 14,1 Mio. € das Bundesprogramm ab April 2020. Für die November- und Dezemberhilfe nennt dieselbe Drucksache 658 und 605 Auszahlungen in der Stadt, zusammen 26.236.485,85 € (Stand 05.03.2021).
Nach der Übersicht der Oldenburgischen IHK zu Finanzierungshilfen der Landkreise und kreisfreien Städte hatte die Stadt Oldenburg kein eigenes Corona-Zuschussprogramm für Unternehmen (Stand 14.01.2021). Für sie stehen dort nur reguläre Programme. Die städtische Wirtschaftsförderung verstand sich ab Mitte März 2020 als „Auskunftei und Infobüro“, an die sich vor allem kleinere Unternehmen ohne Erfahrung mit der NBank wandten (Oldenburger Wirtschaftsmagazin 02.2020).
Bei der Soforthilfe geht es für Oldenburger Betriebe deshalb nur um die Programme von Land und Bund, die die NBank bewilligt hat. Wie viele Bewilligungen sie in der Stadt zurückgefordert hat, steht in keiner der ausgewerteten Landtagsdrucksachen.
Mit Betrug bei Corona-Hilfen haben sich in Oldenburg sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht befasst. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg führte Anfang September 2020 über 80 Verfahren wegen Betrugs mit der Soforthilfe, bei einem vorläufigen Schaden von über 815.000 €. Bis Anfang November stieg die Zahl auf 100, nach Hannover und Hildesheim die dritthöchste, die das Justizministerium für eine Staatsanwaltschaft nannte. Ihr Bezirk reicht über die Stadt hinaus.
Laut Ärzteblatt (dpa) durchsuchten die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die Zentrale Kriminalinspektion Osnabrück am 31.05.2022 insgesamt 25 Objekte, darunter in Oldenburg, mit Schwerpunkt in Ostfriesland. Fünf Männern wurde vorgeworfen, mit bewusst falschen Angaben in mindestens 104 Fällen Soforthilfe und in mindestens 259 Fällen Überbrückungshilfe beantragt zu haben, zusammen rund 26 Mio. € in Niedersachsen und weiteren Ländern.
Unabhängig von Strafverfahren kann eine fehlende Antragsberechtigung zur Rückforderung führen. So hat das VG Braunschweig 2025 die Rücknahme von November- und Dezemberhilfe bestätigt, weil eine GmbH als Teil eines Unternehmensverbunds nicht allein beantragen durfte (8 A 427/24).
Steht neben der Rückforderung ein solcher Vorwurf im Raum, übernehmen wir auch die Verteidigung. Dabei stimmen wir ab, was im Widerspruch und was gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt wird.
Vom VG Oldenburg ist zu Corona-Wirtschaftshilfen der NBank keine Entscheidung in NI-VORIS veröffentlicht (Suche vom 13.10.2026). Landesweit finden sich dort bisher nur zwei Urteile, eines aus Lüneburg zur Soforthilfe und eines aus Braunschweig zur November- und Dezemberhilfe.
In Lüneburg ging es um ein Unternehmen, das im Rückmeldeverfahren das Berechnungstool der NBank nicht genutzt hatte. Das Gericht hielt den Widerruf deshalb für rechtmäßig und rechnete dem Unternehmen auch die Fehler seines Steuerberaters zu (Urteil vom 18.05.2026, 7 A 456/26). Wie das Oldenburger Gericht einen solchen Fall beurteilen würde, ist offen, und die Rechtsprechung anderer Länder zeigt unsere Zusammenstellung der Urteile zur Soforthilfe.
Die Soforthilfe sollte einen Liquiditätsengpass in drei Monaten ausgleichen. Was darüber hinaus ausgezahlt wurde, verlangen die Banken zurück.
Aufwand−Einnahmen=Engpass · Soforthilfe−Engpass=Rückforderung
Die Kanzlei sitzt in Quedlinburg, rund 249 km Luftlinie von Oldenburg entfernt. Für Oldenburger Mandanten läuft die Beratung deshalb am Telefon oder per Video, ein Gespräch in der Adelheidstraße 14 ist aber nach Absprache möglich. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen, etwa den Bewilligungsbescheid von 2020 und Ihre Rückmeldung an die NBank.
Frank Hanus, der die Kanzlei 1991 gegründet hat, ist Experte für die Rückforderung von Corona-Hilfen und hat dazu viele Mandate bearbeitet. Als Fachanwalt für Steuerrecht prüft er die Zahlen hinter dem Bescheid, und Gespräche sind auch auf Englisch, Russisch und Ukrainisch möglich.
Eine eigene Seite gibt es auch für Osnabrück, dessen Betriebe vor dem VG Osnabrück klagen und wo die Kriminalinspektion sitzt, die 2022 mit der Oldenburger Staatsanwaltschaft ermittelte. Den Ablauf des Widerspruchs bei der NBank und alle Verwaltungsgerichte des Landes beschreibt die Landesseite Niedersachsen. Welche Schritte nach dem Zugang des Bescheids zuerst anstehen, erklärt der Ratgeber Bescheid erhalten: die ersten Schritte. Für den Vergleich mit Sachsen-Anhalt und Thüringen steht die Übersicht für alle drei Länder bereit.
Unter 03946 772877 erreichen Sie die Kanzlei am Telefon, schriftlich unter info@hanus-kollegen.de oder über das Anfrageformular. Sagen Sie uns bitte zuerst, wann der Bescheid der NBank bei Ihnen eingegangen ist, damit wir das Fristende festhalten. Sind Sie rechtsschutzversichert, fragen wir beim Versicherer an, ob er die Kosten übernimmt. Unsere Anschriften sind Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg (Kanzleisitz), und Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode (Büro).
„… juristisch professionell beraten und konnten unsere Ansprüche im Bereich Corona Soforthilfe erfolgreich durchsetzen.“
„… bei der Prüfung der Rückforderung meiner Corona-Soforthilfe kompetent und zuverlässig begleitet.“
„Wir fühlten uns von Anfang an von Herrn Hanus sehr ernst genommen und gut beraten.“
„… ein sehr kompetentes, ruhiges und professionelles Auftreten, was den Mandanten ein sicheres Gefühl gibt.“
„Alle machen einen äußerst kompetenten Eindruck und reden nicht lange um den heißen Brei herum …“
„Professionell, menschlich top und juristisch brillant!“
Auszüge aus Google-Rezensionen der Kanzlei, ausgewählt und gekürzt. Die Kanzlei prüft nicht, ob Rezensenten Mandanten waren. Alle Rezensionen im Google-Profil ansehen.
Ebenfalls das VG Oldenburg am Schlossplatz 10. Zu seinem Bezirk gehören Stadt und Landkreis Oldenburg, dazu etwa Ammerland, Friesland, Vechta, Delmenhorst und Wilhelmshaven.
Zurückfordern kann nur die Stelle, die bewilligt hat, bei der Soforthilfe also die NBank. Ein städtisches Corona-Zuschussprogramm für Unternehmen gab es in Oldenburg laut der Übersicht der Oldenburgischen IHK nicht.
Die Widerspruchsfrist läuft unabhängig vom Ermittlungsverfahren. Beauftragen Sie uns rechtzeitig, legen wir den Widerspruch fristgerecht ein und stimmen die Begründung mit der Verteidigung ab, damit eine Erklärung im Verwaltungsverfahren im Strafverfahren nicht schadet.
Nein. Ersteinschätzung und Besprechungen führen wir am Telefon oder per Video, und die Unterlagen schicken Sie uns nach unserer Rückmeldung. Ein Termin in Quedlinburg ist nach Absprache möglich.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular; die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in einem unserer Büros.

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