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Corona-Soforthilfe · OsnabrückGegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe durch die NBank legen Betriebe aus Osnabrück binnen 1 Monat Widerspruch ein. Danach ist das Verwaltungsgericht Osnabrück zuständig.
Stand: Oktober 2026 · Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht
Fordert die NBank die Corona-Soforthilfe von einem Unternehmen aus Osnabrück zurück, steht am Anfang der Widerspruch. Spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids muss er bei der NBank vorliegen. Bleibt die Bank bei ihrer Entscheidung, kann nach dem Widerspruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück in der Hakenstraße 15 erhoben werden. Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht, vertritt Osnabrücker Betriebe im Widerspruch und, falls nötig, vor diesem Gericht.
Das Niedersächsische Justizgesetz behält für Bescheide der NBank den Widerspruch bei (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NJG). Die Monatsfrist rechnet ab Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO), und mit dem Widerspruch tritt grundsätzlich die aufschiebende Wirkung ein (§ 80 Abs. 1 S. 1 VwGO). Bis zur Entscheidung darf die NBank den Betrag dann nicht beitreiben.
Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung klagen (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO). Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz Ihres Unternehmens oder, bei Einzelunternehmern, nach dem Wohnsitz; für Osnabrück und die umliegenden Landkreise ist es das VG Osnabrück.
| Firmensitz | Zuständiges Gericht |
|---|---|
| Stadt Osnabrück | VG Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück (auch Postanschrift) |
| Landkreis Osnabrück | VG Osnabrück |
| Landkreis Emsland, etwa Lingen (Ems) | VG Osnabrück |
| Landkreis Grafschaft Bentheim, etwa Nordhorn | VG Osnabrück |
| inzwischen außerhalb Niedersachsens | VG Hannover am Sitz der NBank |
Ob Ihr Bescheid denselben Weg vorsieht, steht in seiner Rechtsbehelfsbelehrung. Sie geht dieser Übersicht vor, und wir gleichen sie als Erstes mit dem Tag ab, an dem der Bescheid bei Ihnen ankam.
In Niedersachsen geht dem Gericht der Widerspruch bei der NBank voraus.
Die Drucksache 18/8927 der Landesregierung weist für die Stadt Osnabrück bis zum 31.12.2020 genau 3.529 Bewilligungen der Soforthilfe aus, zusammen 23.619.032,50 € (Anlage 6). Der Landkreis Osnabrück ohne die Stadt kam auf 5.501 Bewilligungen über rund 37,6 Mio. €. Im Bundesprogramm lag er mit 3.483 Bewilligungen nach unserer Auszählung auf Rang 3 von 46 Tabellenzeilen.
Eine eigene Bilanz hat die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim im September 2020 veröffentlicht (wirtschaft plus, Ausgabe 17). Danach erhielten im Kammerbezirk 14.857 Unternehmen zusammen 102,7 Mio. €, mehr als 10 % der niedersächsischen Soforthilfen. Über 80 % der Hilfen gingen an Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten.
| Gebiet | Positive Entscheidungen | Volumen |
|---|---|---|
| Stadt Osnabrück | 3.481 | 23,4 Mio. € |
| Landkreis Osnabrück | 5.436 | 37,3 Mio. € |
| Landkreis Emsland | 3.744 | 26,5 Mio. € |
| Landkreis Grafschaft Bentheim | 2.196 | 15,5 Mio. € |
| IHK-Bezirk zusammen | 14.857 geförderte Unternehmen | 102,7 Mio. € |
Die vier Gebiete der Kammerstatistik bilden zugleich den Bezirk des VG Osnabrück. Für die Stadt liegt die IHK-Zahl etwas unter der Zahl der Landesregierung, die einen späteren Stand hat.
In der Stadt kamen bis 05.03.2021 außerdem 728 Auszahlungen der Novemberhilfe und 660 der Dezemberhilfe hinzu, zusammen 26.141.920,95 € laut Drucksache 18/8927. Beim Landesprogramm „Neustart Niedersachsen Investition“ gingen aus Osnabrück 161 Anträge ein, von denen 42 mit 4.550.764,28 € bewilligt und 8 abgelehnt wurden (Stand 15.03.2021). Wer Bescheide zu mehreren Programmen hat, sollte für jeden die eigene Frist notieren.
Die IHK hat in ihrem Handelsmonitor 2021 beziffert, wie stark die Schließungen den Osnabrücker Handel trafen. Danach verlor der Einzelhandel 2020 und 2021 rund 170 Mio. € Umsatz, etwa 140 Mio. € davon in der erweiterten Innenstadt. Den Umsatzrückgang der Gesamtstadt für 2020 gab die IHK mit etwa 11 % an, und im Lockdown zählte sie rund 75 % weniger Passanten.
Für die Rückforderung der Soforthilfe zählt allerdings nicht der Umsatzverlust, sondern der Liquiditätsengpass im Förderzeitraum. Ein Engpass bestand, wenn die Einnahmen nicht reichten, um den laufenden Sach- und Finanzaufwand wie Miete, Energie oder Kreditzinsen zu decken. Personalkosten rechneten der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das VG Magdeburg dabei nicht mit, den Wareneinkauf das VG Magdeburg; wer trotz hoher Umsatzeinbußen keinen Engpass hatte, kann deshalb zurückzahlen müssen. Diese Rechnung prüft Frank Hanus als Fachanwalt für Steuerrecht anhand Ihrer BWA nach.
Eine veröffentlichte Entscheidung des VG Osnabrück zu NBank-Bescheiden über Corona-Hilfen gibt es in der Datenbank NI-VORIS bisher nicht (Stand 13.10.2026). Niedersachsenweit stehen dort nur ein Urteil des VG Lüneburg zur Soforthilfe vom 18.05.2026 und eines des VG Braunschweig zur November- und Dezemberhilfe vom 20.08.2025. In beiden Fällen blieb es bei der Rückforderung. Wie Gerichte anderer Länder entschieden haben, auch zugunsten von Unternehmen, zeigt unsere Sammlung der Urteile mit Aktenzeichen.
Die Soforthilfe sollte einen Liquiditätsengpass in drei Monaten ausgleichen. Was darüber hinaus ausgezahlt wurde, verlangen die Banken zurück.
Aufwand−Einnahmen=Engpass · Soforthilfe−Engpass=Rückforderung
Bei Betrugsverdacht mit Corona-Hilfen ermittelte auch die Zentrale Kriminalinspektion Osnabrück. Laut Ärzteblatt (dpa) durchsuchte sie am 31.05.2022 zusammen mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg 25 Objekte, der Schwerpunkt lag in Ostfriesland. Der Verdacht betraf Anträge in mindestens 104 Soforthilfe- und 259 Überbrückungshilfe-Fällen, beantragt waren nach dem Bericht zusammen rund 26 Mio. €.
Das OLG Braunschweig hat am 21.03.2024 entschieden, dass die Soforthilfe eine Subvention im Sinne des § 264 StGB ist (1 ORs 45/23), sodass unrichtige Angaben im Antrag strafrechtlich bedeutsam sein können. Kommt ein solcher Verdacht zu Ihrer Rückforderung hinzu, übernehmen wir auch die Verteidigung.
Zwischen Osnabrück und der Kanzlei in Quedlinburg liegen rund 219 km Luftlinie. Die kostenlose Ersteinschätzung findet deshalb am Telefon statt, und die weiteren Besprechungen können Sie telefonisch oder per Video führen. Wer den Fall lieber persönlich bespricht, vereinbart einen Termin in der Adelheidstraße 14.
Als Experte für die Rückforderung von Corona-Hilfen hat Rechtsanwalt Frank Hanus, der die Kanzlei 1991 gegründet hat, bereits viele Mandate geführt. Beraten können wir Sie auch auf Englisch, Russisch und Ukrainisch.
Für Betriebe aus Oldenburg gilt derselbe Widerspruch bei der NBank, die Klage gehört dort aber zum VG Oldenburg. Einen Vergleich mit allen Gerichten des Landes bietet die Seite für Bescheide der NBank. Wer den Bescheid gerade erhalten hat, liest im Ratgeber Rückforderungsbescheid: was jetzt zu tun ist die nächsten Schritte. Den Rechtsweg in Sachsen-Anhalt und Thüringen erklärt die Hauptseite zur Soforthilfe-Rückforderung.
Ihre Anfrage nehmen wir unter 03946 772877, per E-Mail an info@hanus-kollegen.de oder über das Anfrageformular entgegen. Teilen Sie uns dabei mit, wann der Bescheid eingegangen ist und ob bereits ein Widerspruch läuft. Bei einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage und klären die Kosten, bevor Sie uns beauftragen. Neben dem Kanzleisitz in der Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg, gibt es ein Büro im Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode.
„… juristisch professionell beraten und konnten unsere Ansprüche im Bereich Corona Soforthilfe erfolgreich durchsetzen.“
„… bei der Prüfung der Rückforderung meiner Corona-Soforthilfe kompetent und zuverlässig begleitet.“
„Wir fühlten uns von Anfang an von Herrn Hanus sehr ernst genommen und gut beraten.“
„… ein sehr kompetentes, ruhiges und professionelles Auftreten, was den Mandanten ein sicheres Gefühl gibt.“
„Alle machen einen äußerst kompetenten Eindruck und reden nicht lange um den heißen Brei herum …“
„Professionell, menschlich top und juristisch brillant!“
Auszüge aus Google-Rezensionen der Kanzlei, ausgewählt und gekürzt. Die Kanzlei prüft nicht, ob Rezensenten Mandanten waren. Alle Rezensionen im Google-Profil ansehen.
Ja. Zum Bezirk des VG Osnabrück gehören Stadt und Landkreis Osnabrück sowie die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim, also auch Lingen (Ems) und Nordhorn.
Nicht allein. Entscheidend ist, ob Ihre Einnahmen im Förderzeitraum den laufenden Sach- und Finanzaufwand deckten, und diese Rechnung prüfen wir anhand Ihrer BWA und Kontoauszüge.
In der Rechtsprechungsdatenbank NI-VORIS ist keines veröffentlicht (Stand 13.10.2026). Wir stützen uns deshalb auf die Urteile aus Lüneburg und Braunschweig und auf die Rechtsprechung anderer Länder.
Vollständig am Telefon oder per Video. Die Ersteinschätzung ist kostenlos; danach fordern wir die Unterlagen an und besprechen das Ergebnis auf demselben Weg mit Ihnen.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular; die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in einem unserer Büros.

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