Frank Hanus hat die Kanzlei Hanus & Kollegen 1991 in Quedlinburg gegründet. Als Fachanwalt für Steuerrecht vertritt er Unternehmen bei der Rückforderung von Corona-Hilfen.
Stand: Oktober 2026
Rechtsanwalt Frank Hanus hat die Kanzlei Hanus & Kollegen 1991 in Quedlinburg gegründet. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht.

Neben dem Steuerrecht ist er in der Kanzlei Ansprechpartner für das Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Hinzu kommt die Rückforderung von Corona-Hilfen, also von Soforthilfe und Überbrückungshilfe. Auf diesem Gebiet ist Frank Hanus Experte und hat bereits viele Mandate betreut.
Nach dem Bescheid bleibt in der Regel ein Monat. Was dann zu tun ist, hängt vom Land ab.
Ob eine Rückforderung der Soforthilfe stimmt, hängt an Zahlen aus dem Förderzeitraum. Die Förderbank vergleicht die Einnahmen in den drei Monaten, die der Bescheid nennt, mit dem laufenden Sach- und Finanzaufwand des Betriebs. Gemeint sind damit Kosten wie Raumkosten, Energie, betriebliche Versicherungen oder Zinsen ohne Tilgung, während das VG Magdeburg Personalkosten und Wareneinkauf nicht dazugezählt hat.
Frank Hanus liest dafür betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kontoauszüge und rechnet nach, ob die Bank richtig gerechnet hat. Als Fachanwalt für Steuerrecht beantwortet er außerdem die Frage, wie die Rückzahlung steuerlich zu behandeln ist und in welchem Jahr sie den Gewinn mindert.
Frank Hanus prüft Rückmeldeaufforderungen, Anhörungsschreiben, Widerrufsbescheide und Zinsbescheide der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, der Thüringer Aufbaubank und der NBank. Er vertritt Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige im Widerspruchsverfahren oder mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht, je nachdem, welchen Weg die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids vorgibt. Dazu kommen Anträge auf Ratenzahlung, Stundung oder Härtefall und die Prüfung von Schlussbescheiden der Überbrückungshilfe. Steht neben der Rückforderung ein Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum, übernimmt die Kanzlei auch die Verteidigung.
Hanus & Kollegen hat Büros in Quedlinburg und Wernigerode, der Sitz ist die Adelheidstraße 14 in 06484 Quedlinburg. Seit 2007 ist die Kanzlei Mitglied der DIRO, eines Netzwerks unabhängiger Kanzleien in Deutschland und Europa. In der Kanzlei wird auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch beraten, und Gespräche führen wir telefonisch, per Video oder persönlich in Quedlinburg und Wernigerode.
| Thema | Beitrag |
|---|---|
| Überblick, Frist und Rechtsweg | Rückforderung der Corona-Soforthilfe |
| Investitionsbank Sachsen-Anhalt | Soforthilfe in Sachsen-Anhalt |
| Thüringer Aufbaubank | Soforthilfe in Thüringen |
| NBank | Soforthilfe in Niedersachsen |
| Erste Schritte nach dem Bescheid | Bescheid erhalten |
| Raten und Härtefall | Ratenzahlung und Härtefall |
| Rechtsprechung | Urteile zur Soforthilfe |
| Verfahren vor Gericht | Klage gegen die Rückforderung |
| Steuer | Rückzahlung verbuchen |
| Fristen und Verfahrensfehler | Anhörung, Jahresfrist, Verjährung |
| Überbrückungshilfe | Schlussbescheid und Rückforderung |
Für eine kostenlose Ersteinschätzung erreichen Sie Frank Hanus unter 03946 772877 oder per E-Mail an info@hanus-kollegen.de. Sie können ihm auch über das Anfrageformular schreiben, und die Kanzlei meldet sich nach Eingang Ihrer Anfrage bei Ihnen. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klären wir mit einer Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer. Termine finden in der Kanzlei in der Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg, oder im Büro im Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode, statt.
„… juristisch professionell beraten und konnten unsere Ansprüche im Bereich Corona Soforthilfe erfolgreich durchsetzen.“
„… bei der Prüfung der Rückforderung meiner Corona-Soforthilfe kompetent und zuverlässig begleitet.“
„Wir fühlten uns von Anfang an von Herrn Hanus sehr ernst genommen und gut beraten.“
„… ein sehr kompetentes, ruhiges und professionelles Auftreten, was den Mandanten ein sicheres Gefühl gibt.“
„Alle machen einen äußerst kompetenten Eindruck und reden nicht lange um den heißen Brei herum …“
„Professionell, menschlich top und juristisch brillant!“
Auszüge aus Google-Rezensionen der Kanzlei, ausgewählt und gekürzt. Die Kanzlei prüft nicht, ob Rezensenten Mandanten waren. Alle Rezensionen im Google-Profil ansehen.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular; die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in einem unserer Büros.

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