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Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht

Frank Hanus hat die Kanzlei Hanus & Kollegen 1991 in Quedlinburg gegründet. Als Fachanwalt für Steuerrecht vertritt er Unternehmen bei der Rückforderung von Corona-Hilfen.

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Kanzlei seit 1991
  • kostenlose Ersteinschätzung
4,8über 50 Google-Bewertungen

Stand: Oktober 2026

Rechtsanwalt Frank Hanus hat die Kanzlei Hanus & Kollegen 1991 in Quedlinburg gegründet. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht.

Rechtsanwalt Frank Hanus am Schreibtisch in der Kanzlei
Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht

Schwerpunkte

Neben dem Steuerrecht ist er in der Kanzlei Ansprechpartner für das Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Hinzu kommt die Rückforderung von Corona-Hilfen, also von Soforthilfe und Überbrückungshilfe. Auf diesem Gebiet ist Frank Hanus Experte und hat bereits viele Mandate betreut.

Der Rechtsweg in den drei Ländern

Nach dem Bescheid bleibt in der Regel ein Monat. Was dann zu tun ist, hängt vom Land ab.

Vereinfachte Darstellung. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.

Warum ein Fachanwalt für Steuerrecht bei Corona-Rückforderungen

Ob eine Rückforderung der Soforthilfe stimmt, hängt an Zahlen aus dem Förderzeitraum. Die Förderbank vergleicht die Einnahmen in den drei Monaten, die der Bescheid nennt, mit dem laufenden Sach- und Finanzaufwand des Betriebs. Gemeint sind damit Kosten wie Raumkosten, Energie, betriebliche Versicherungen oder Zinsen ohne Tilgung, während das VG Magdeburg Personalkosten und Wareneinkauf nicht dazugezählt hat.

Frank Hanus liest dafür betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kontoauszüge und rechnet nach, ob die Bank richtig gerechnet hat. Als Fachanwalt für Steuerrecht beantwortet er außerdem die Frage, wie die Rückzahlung steuerlich zu behandeln ist und in welchem Jahr sie den Gewinn mindert.

Bescheid erhalten? Die Frist beträgt einen Monat.Schicken Sie uns kurz Datum und Betrag. Wir sagen Ihnen kostenlos, wie wir die Lage einschätzen.

Was Frank Hanus für Sie übernimmt

Frank Hanus prüft Rückmeldeaufforderungen, Anhörungsschreiben, Widerrufsbescheide und Zinsbescheide der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, der Thüringer Aufbaubank und der NBank. Er vertritt Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige im Widerspruchsverfahren oder mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht, je nachdem, welchen Weg die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids vorgibt. Dazu kommen Anträge auf Ratenzahlung, Stundung oder Härtefall und die Prüfung von Schlussbescheiden der Überbrückungshilfe. Steht neben der Rückforderung ein Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum, übernimmt die Kanzlei auch die Verteidigung.

Die Kanzlei

Hanus & Kollegen hat Büros in Quedlinburg und Wernigerode, der Sitz ist die Adelheidstraße 14 in 06484 Quedlinburg. Seit 2007 ist die Kanzlei Mitglied der DIRO, eines Netzwerks unabhängiger Kanzleien in Deutschland und Europa. In der Kanzlei wird auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch beraten, und Gespräche führen wir telefonisch, per Video oder persönlich in Quedlinburg und Wernigerode.

Beiträge von Frank Hanus zu Corona-Hilfen

ThemaBeitrag
Überblick, Frist und RechtswegRückforderung der Corona-Soforthilfe
Investitionsbank Sachsen-AnhaltSoforthilfe in Sachsen-Anhalt
Thüringer AufbaubankSoforthilfe in Thüringen
NBankSoforthilfe in Niedersachsen
Erste Schritte nach dem BescheidBescheid erhalten
Raten und HärtefallRatenzahlung und Härtefall
RechtsprechungUrteile zur Soforthilfe
Verfahren vor GerichtKlage gegen die Rückforderung
SteuerRückzahlung verbuchen
Fristen und VerfahrensfehlerAnhörung, Jahresfrist, Verjährung
ÜberbrückungshilfeSchlussbescheid und Rückforderung

Kontakt zu Frank Hanus

Für eine kostenlose Ersteinschätzung erreichen Sie Frank Hanus unter 03946 772877 oder per E-Mail an info@hanus-kollegen.de. Sie können ihm auch über das Anfrageformular schreiben, und die Kanzlei meldet sich nach Eingang Ihrer Anfrage bei Ihnen. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klären wir mit einer Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer. Termine finden in der Kanzlei in der Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg, oder im Büro im Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode, statt.

Was Mandanten bei Google schreiben

4,8über 50 Google-Bewertungen
„… juristisch professionell beraten und konnten unsere Ansprüche im Bereich Corona Soforthilfe erfolgreich durchsetzen.“
Bekir KilicGoogle-Rezension, Oktober 2026
„… bei der Prüfung der Rückforderung meiner Corona-Soforthilfe kompetent und zuverlässig begleitet.“
WilderWaschiGoogle-Rezension, Oktober 2026
„Wir fühlten uns von Anfang an von Herrn Hanus sehr ernst genommen und gut beraten.“
Philipp KlafmänGoogle-Rezension, Dezember 2023
„… ein sehr kompetentes, ruhiges und professionelles Auftreten, was den Mandanten ein sicheres Gefühl gibt.“
Leander M. RustGoogle-Rezension, Dezember 2021
„Alle machen einen äußerst kompetenten Eindruck und reden nicht lange um den heißen Brei herum …“
F. ReinhardtGoogle-Rezension, Mai 2025
„Professionell, menschlich top und juristisch brillant!“
Michael PreussGoogle-Rezension, Februar 2026

Auszüge aus Google-Rezensionen der Kanzlei, ausgewählt und gekürzt. Die Kanzlei prüft nicht, ob Rezensenten Mandanten waren. Alle Rezensionen im Google-Profil ansehen.

Rückforderung prüfen lassen

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular; die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in einem unserer Büros.

Kanzlei QuedlinburgAdelheidstraße 14
06484 Quedlinburg
Büro WernigerodeDornbergsweg 2
38855 Wernigerode
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