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Corona-Soforthilfe · GeraBetriebe aus Gera klagen gegen Rückforderungen der Thüringer Aufbaubank am Verwaltungsgericht in der Rudolf-Diener-Straße. Dafür bleibt 1 Monat ab Bekanntgabe.
Stand: November 2026 · Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht
Das Verwaltungsgericht, das über Rückforderungen der Corona-Soforthilfe aus Gera entscheidet, hat seinen Sitz in der Stadt selbst. Fordert die Thüringer Aufbaubank (TAB) die Hilfe von 2020 zurück, klagen Geraer Unternehmen im Justizzentrum an der Rudolf-Diener-Straße, und dafür bleibt ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht und Experte für die Rückforderung von Corona-Hilfen, prüft den Bescheid, rechnet die Forderung nach und vertritt Sie vor dem Gericht in Gera.
Das VG Gera liegt nach eigener Angabe zentral in der Innenstadt und ist örtlich für Ostthüringen zuständig. Für Ihr Verfahren zählt der Sitz Ihres Unternehmens; wer als Einzelunternehmer tätig ist, klagt an dem Gericht, in dessen Bezirk er wohnt (§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO).
| Verwaltungsgericht Gera | Angaben |
|---|---|
| Lage | Justizzentrum, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Innenstadt |
| Post | Postfach 15 61, 07505 Gera |
| Telefon | 0365 8340 |
| Zuständig für | Städte Gera und Jena; Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt |
| Klage per E-Mail | nicht wirksam |
| Klagefrist | ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids |
Ein Widerspruchsverfahren gibt es nach Angabe der Landesregierung bei den Corona-Hilfen nicht (Landtagsdrucksache 8/2576 vom 11.12.2025). Gegen den Widerrufsbescheid, mit dem die TAB die Bewilligung von 2020 aufhebt, erheben Sie deshalb Klage, und sie muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe beim VG Gera eingehen (§ 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Maßgeblich für Ihren Fall ist, was die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheids zu Rechtsbehelf, Gericht und Frist angibt. Nennt sie etwas anderes als hier beschrieben, rufen Sie uns bitte gleich an.
Die Klage hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 S. 1 VwGO), die TAB darf den Betrag dann während des Verfahrens nicht zwangsweise einziehen. Ausgenommen sind nach § 80 Abs. 2 VwGO die Kosten des Bescheids und der Fall, dass die TAB die sofortige Vollziehung angeordnet hat; ob das bei Ihnen zutrifft, sehen wir am Bescheid.
Gegen Bescheide der TAB gibt es kein Widerspruchsverfahren.
Zur Rückforderung der Soforthilfe kennen wir vom VG Gera eine Entscheidung, allerdings nur als Zitat. Im Verfahren 5 K 230/24 Ge hielt das Gericht am 15.07.2025 fest, dass das Rückmeldeschreiben der TAB und die Erinnerung daran keine Anhörung sind. Eine Anhörung gibt Ihnen vor dem Bescheid Gelegenheit, sich zu den entscheidenden Tatsachen zu äußern (§ 28 ThürVwVfG).
Wiedergegeben wird sie im Urteil des VG Weimar vom 14.04.2026, einen Volltext haben wir nicht gefunden; wie das Geraer Verfahren insgesamt ausging, wissen wir deshalb nicht. Das VG Weimar hob in seinem Fall einen Bescheid über 30.000 € wegen fehlender Anhörung auf und ließ die Berufung zu (8 K 425/24 We). In einem Verfahren vor dem VG Meiningen galt die fehlende Anhörung dagegen als im Prozess nachgeholt (10.02.2026, 8 K 205/24 Me).
Jede dieser Entscheidungen betraf einen einzelnen Bescheid. Nach den Feststellungen im Weimarer Urteil hört die TAB inzwischen vor dem Widerruf an, und deshalb klären wir für Ihren Fall zuerst, welche Schreiben Sie vor dem Bescheid tatsächlich erhalten haben.
In der Rechtsprechungsdatenbank des Landes fanden wir vom VG Gera Entscheidungen zu anderen Corona-Programmen, zur Überbrückungshilfe III Plus (30.05.2023, 5 K 551/22 Ge) und zur Neustarthilfe (15.03.2024, 5 K 704/23 Ge). Wir kennen sie nur dem Titel nach, und zu Schlussbescheiden dieser Programme gibt es eine eigene Seite zur Rückforderung der Überbrückungshilfe.
Am 14.05.2020 forderten die Oberbürgermeister der sechs kreisfreien Städte Thüringens vom Land einen kommunalen Rettungsschirm über 900 Mio. €, so eine Pressemitteilung der Stadt Erfurt vom selben Tag. Die Stadt Gera begrüßte darin das angekündigte Hilfspaket für Landkreise und kreisfreie Städte über 185 Mio. € als erstes Signal.
Für die Betriebe setzte der Stadtrat bei den Sondernutzungsgebühren an, also bei den Gebühren für Tische, Aufsteller und Auslagen auf städtischem Grund. Nach einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 05.06.2020 beschloss er, dass für Freisitze von Mai bis Dezember 2020 keine Gebühren anfallen.
Am 25.02.2021 beschloss der Stadtrat, 2021 für ausgewählte Gebührentatbestände, die den stationären Handel betreffen, keine Sondernutzungsgebühren zu erheben. Laut Verwaltungsvorlage ließ das Thüringer Landesverwaltungsamt die vorzeitige Bekanntmachung mit Schreiben vom 11.03.2021 nicht zu und hielt eine Aufhebung für erforderlich, weil nicht alle befreiten Betriebe gleich stark von der Pandemie betroffen seien. Die Verwaltung schlug daraufhin vor, nur Betriebe zu befreien, die 2021 zeitweise schließen mussten, sodass etwa Apotheken, Bäcker und Lebensmittelhändler nicht befreit gewesen wären. Die Mindereinnahmen bei vollständigem Verzicht bezifferte die Vorlage auf rund 70.000 € für 2021.
Am 17.06.2021 lehnte der Stadtrat die Vorlage, mit der sein Beschluss aufgehoben werden sollte, mit 18 Ja- zu 18 Nein-Stimmen ab. Laut Ostthüringer Zeitung vom 02.10.2021 akzeptierte das Landesverwaltungsamt nach Angabe der Stadtverwaltung schließlich den Beschluss aus dem Frühjahr, sodass die Sondernutzungsgebühren für 2021 erlassen werden. Diese Beschlüsse betrafen städtische Gebühren und sind von der Soforthilfe der TAB und ihrer Rückforderung getrennt zu sehen.
Gera verlor 2020 knapp die Hälfte seiner Übernachtungen, und unter den 23 Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten lag nur Weimar beim Rückgang noch höher. Gezählt sind Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Gästebetten, Rückgang und Rang haben wir aus den Kreiszahlen berechnet.
| Was | Wert |
|---|---|
| Übernachtungen 2019 und 2020 | 181.285 und 91.682, Rückgang um 49,4 % |
| Ankünfte 2019 und 2020 | 108.489 und 51.734, Rückgang um 52,3 % |
| Beherbergung im Juli 2020 | 12 geöffnete Betriebe mit 924 Betten |
| Niederlassungen 2019 | 3.868, davon 3.281 mit höchstens 9 und 465 mit 10 bis 49 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten |
| Handel, Verkehr, Gastgewerbe | 1.109 Niederlassungen |
Eine Zahl der Soforthilfe-Empfänger in Gera haben wir in keiner der geprüften Landtagsdrucksachen und Landesberichte gefunden.
Die Soforthilfe sollte einen Liquiditätsengpass in drei Monaten ausgleichen. Was darüber hinaus ausgezahlt wurde, verlangen die Banken zurück.
Aufwand−Einnahmen=Engpass · Soforthilfe−Engpass=Rückforderung
Beide Ostthüringer Kammern haben ihren Sitz in Gera, die IHK Ostthüringen zu Gera in der Gaswerkstraße 23 und die Handwerkskammer für Ostthüringen in der Handwerkstraße 5. Auf der Website der Handwerkskammer stand im Oktober 2026 ein Text der TAB mit dem Titel „Corona Soforthilfe-FAQs für die Kammern“, inhaltlich auf dem Stand von 2022.
Zur Rückmeldung angeschrieben wurden nur Empfänger, deren Antrag unter die geänderte Richtlinie für Anträge ab dem 02.04.2020 fiel, und als Prüfzeitraum nennt der Text die drei Monate ab dem Erstantrag. Ansetzbar waren danach unter anderem Mieten, Pacht, Leasing, Betriebs- und Materialkosten sowie der Steuerberater. Den Wareneinkauf ließ der Text zu, „sofern er nicht zur Lageraufstockung führt“. Personalkosten, Unternehmerlohn, Abschreibungen und Investitionen zählten nicht.
Der Kammertext gibt die Verwaltungspraxis der Jahre 2021 und 2022 wieder und belegt nicht, was heute rechtlich gilt. Außerhalb Thüringens hat das VG Magdeburg in seinem Verfahren den Wareneinkauf nicht zum Sach- und Finanzaufwand gezählt (23.01.2023, 3 A 249/20 MD). Bei Händlern, Gastwirten und Handwerksbetrieben aus Gera rechnet Rechtsanwalt Frank Hanus als Fachanwalt für Steuerrecht deshalb anhand von Rückmeldung und BWA nach, ob die Berechnung im Bescheid stimmt.
Von Gera bis zu unserer Kanzlei in Quedlinburg sind es 120 km Luftlinie, ein zweites Büro haben wir in Wernigerode. Mit Unternehmen aus Gera sprechen wir am Telefon oder per Video, auf Wunsch auch auf Englisch, Russisch oder Ukrainisch. Wer den Bescheid lieber persönlich mit uns durchgeht, vereinbart einen Termin in Quedlinburg oder Wernigerode, und zur mündlichen Verhandlung im Justizzentrum kommen wir mit Ihnen nach Gera.
Betriebe aus Jena klagen wie die Geraer am VG Gera und gehören ebenfalls zur IHK Ostthüringen. Für Weimar und für Erfurt, wo die TAB ihren Sitz hat, ist dagegen das VG Weimar zuständig.
Klagezahlen und Gerichtsbezirke des Landes stehen auf der Seite zur Rückforderung in Thüringen, weitere Entscheidungen in der Übersicht der Soforthilfe-Urteile. Was in der Monatsfrist zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Bescheid erhalten, und den Rechtsweg in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen vergleicht die Übersicht zur Soforthilfe-Rückforderung.
Ihre kostenlose Ersteinschätzung bekommen Sie unter 03946 772877, per E-Mail an info@hanus-kollegen.de oder über das Anfrageformular. Nennen Sie uns dabei den Tag, an dem der Bescheid der TAB bei Ihnen angekommen ist, damit wir bestimmen können, bis wann die Klage beim VG Gera eingehen muss. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir dort eine Deckungsanfrage zur Übernahme der Kosten. Post und Termine erreichen uns in der Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg, und im Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode.
„… juristisch professionell beraten und konnten unsere Ansprüche im Bereich Corona Soforthilfe erfolgreich durchsetzen.“
„… bei der Prüfung der Rückforderung meiner Corona-Soforthilfe kompetent und zuverlässig begleitet.“
„Wir fühlten uns von Anfang an von Herrn Hanus sehr ernst genommen und gut beraten.“
„… ein sehr kompetentes, ruhiges und professionelles Auftreten, was den Mandanten ein sicheres Gefühl gibt.“
„Alle machen einen äußerst kompetenten Eindruck und reden nicht lange um den heißen Brei herum …“
„Professionell, menschlich top und juristisch brillant!“
Auszüge aus Google-Rezensionen der Kanzlei, ausgewählt und gekürzt. Die Kanzlei prüft nicht, ob Rezensenten Mandanten waren. Alle Rezensionen im Google-Profil ansehen.
Nach Angabe der Landesregierung gibt es bei den Corona-Hilfen kein Widerspruchsverfahren. Gegen den Bescheid wird deshalb binnen eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim VG Gera erhoben. Maßgeblich bleibt, was die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres eigenen Bescheids nennt.
Ja. Die Landkreise Greiz und Altenburger Land gehören wie die Stadt Gera, Jena, der Saale-Holzland-Kreis, der Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt zum Bezirk des VG Gera. Bei Einzelunternehmern kommt es auf den Wohnsitz an.
Nach einem Zitat im Urteil des VG Weimar vom 14.04.2026 (8 K 425/24 We) hat das VG Gera am 15.07.2025 im Verfahren 5 K 230/24 Ge festgehalten, dass diese beiden Schreiben keine Anhörung sind. Den Volltext kennen wir nicht, und es ging um einen einzelnen Fall; das VG Meiningen hat in einem anderen Verfahren die fehlende Anhörung als im Prozess nachgeholt angesehen. Wir sehen uns an, welche Schreiben Sie vor dem Bescheid tatsächlich erhalten haben.
Die TAB kann die Zahlung auf Antrag bis zu sechs Monate zinsfrei aufschieben. Raten setzen nach ihren Angaben einen förmlichen Widerrufsbescheid voraus, und dann fallen Zinsen ab Auszahlung an. Ein Antrag darauf verlängert die Klagefrist nicht.
Nein. Die Beschlüsse des Stadtrats von 2020 und 2021 betrafen städtische Sondernutzungsgebühren. Die Soforthilfe hat die Thüringer Aufbaubank bewilligt, und über ihre Rückforderung entscheidet sie unabhängig davon.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular; die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in einem unserer Büros.

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