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Corona-Soforthilfe · Niedersachsen

NBank: Rückforderung der Corona-Soforthilfe mit Widerspruch anfechten

Die Kanzlei Hanus & Kollegen vertritt Unternehmen aus Niedersachsen gegen Rückforderungen der NBank. Vor jeder Klage steht hier der Widerspruch, für den Sie 1 Monat Zeit haben.

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Kanzlei seit 1991
  • kostenlose Ersteinschätzung
4,8über 50 Google-Bewertungen

Stand: November 2026 · Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht

Die NBank hat 2020 die Corona-Soforthilfe in Niedersachsen bewilligt und fordert sie zurück, wenn das Rückmeldeverfahren eine Überzahlung ergab oder die Mitwirkung daran fehlte. Anders als in Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen Sie gegen einen Bescheid der NBank zuerst Widerspruch einlegen, und zwar innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. Erst wenn die NBank darüber mit einem Widerspruchsbescheid entschieden hat, ist die Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht, legt den Widerspruch für Sie ein, begründet ihn mit Ihren Zahlen und führt, wenn nötig, anschließend die Klage.

Widerspruch bei der NBank: Pflicht vor der Klage

Gegen Bescheide der NBank findet ein Widerspruchsverfahren statt, das ergibt sich aus § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG). Die Vorschrift gilt mit diesem Wortlaut seit 01.07.2017 und damit während des gesamten Soforthilfe-Verfahrens. Eine Klage ohne vorherigen Widerspruch wäre deshalb in der Regel unzulässig. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 70 Abs. 1 VwGO), und der Widerspruch geht an die NBank selbst.

Im Widerspruchsverfahren prüft die NBank ihre Entscheidung erneut, und Sie können Gründe, Berechnungen und Unterlagen vortragen. Am Ende steht ein Widerspruchsbescheid, und erst danach können Sie Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO), und wir notieren sie, sobald er bei Ihnen eingeht.

Wie dieser Weg in der Praxis aussieht, zeigt ein Urteil des VG Braunschweig vom 20.08.2025 (8 A 427/24) zur November- und Dezemberhilfe. Dort ging der Klage ein Widerspruchsverfahren voraus; das veröffentlichte Urteil nennt die Behörde nicht ausdrücklich, der Ablauf entspricht aber dem Weg über die NBank. Das Gericht bestätigte die Rückforderung von 100.000 €, weil die klagende GmbH zu einem Unternehmensverbund gehörte und die Hilfe nicht allein hätte beantragen dürfen.

SchrittFristBei wem
Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid1 Monat ab BekanntgabeNBank
Widerspruchsbescheid–NBank entscheidet
Klage nach dem Widerspruchsbescheid1 Monat ab Zustellung des WiderspruchsbescheidsVerwaltungsgericht am Firmensitz

Der Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 S. 1 VwGO), die NBank darf den Betrag während des Verfahrens also vorerst nicht vollstrecken. Ob Ihr Bescheid hiervon abweicht, sehen wir beim ersten Lesen. Maßgeblich für Ihren Fall ist immer die Rechtsbehelfsbelehrung, die unter Ihrem eigenen Bescheid steht, und damit beginnen wir jede Prüfung.

Von der Soforthilfe bis zum Gericht in Niedersachsen

In Niedersachsen geht dem Gericht der Widerspruch bei der NBank voraus.

  1. 2020Soforthilfe von der NBank ausgezahlt
  2. 2021/22Rückmeldeverfahren mit Berechnungstool
  3. BescheidRückforderungsbescheid der NBank
  4. Frist1 Monat ab Bekanntgabe
  5. RechtsbehelfWiderspruch bei der NBank
  6. danachKlage beim Verwaltungsgericht am Firmensitz
Vereinfachte Darstellung. Maßgeblich sind die Rechtsbehelfsbelehrung und das Datum der Bekanntgabe Ihres Bescheids.

Zwei Programme und das Rückmeldeverfahren

In Niedersachsen gab es 2020 zwei Soforthilfe-Programme, die beide von der NBank abgewickelt wurden. Laut ihrer Presseinformation vom 17.11.2021 entfielen rund 43.000 Fälle auf die „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ des Landes und rund 90.000 Fälle auf die Soforthilfe mit Bundesmitteln. Bis zum 31.12.2020 zählte die Landesregierung 139.174 Bewilligungen über zusammen 907,7 Mio. € (Drucksache 18/8927). Nach der Antwort der Landesregierung vom 09.04.2026 hat die NBank insgesamt 139.741 Anträge bewilligt und 16.196 abgelehnt; ausgezahlt wurden rund 908 Mio. € (Drucksache 19/10354).

Im November 2021 begann das Rückmeldeverfahren mit über 130.000 Anschreiben. Die Empfänger mussten ihre Zahlen ausschließlich über das Datenportal der NBank melden und dort ein Berechnungstool ausfüllen; die Frist lief bis 28.01.2022. Die Rückzahlungsfrist aus den Bescheiden von 2023 endete am 30.06.2023 (Presseinformation vom 16.06.2023). Nach der Antwort vom 09.04.2026 hat die NBank zur Soforthilfe insgesamt rund 66.000 Rückforderungsbescheide erlassen und mehr als 90 % der Prüfungen abgeschlossen.

Bei der Soforthilfe hatte die NBank bis zum 13.03.2026 insgesamt 435,1 Mio. € zurückgefordert, davon waren 320,1 Mio. € zurückgezahlt. Über alle Corona-Hilfen gerechnet, also einschließlich Überbrückungs- und Neustarthilfen, summierten sich die Rückforderungen zum selben Stichtag auf 1.185,8 Mio. €, zurückgeflossen waren davon 450,7 Mio. € (beides Drucksache 19/10354).

Wer heute Post von der NBank bekommt, sollte deshalb zuerst klären, ob es ein Rückforderungsbescheid, ein Widerspruchsbescheid, eine Zinsforderung oder eine Mahnung ist. Davon hängt ab, welcher Rechtsbehelf noch offensteht und welche Frist gerade läuft. Wie sich die Schreiben unterscheiden, erklärt unser Ratgeber Bescheid erhalten: was jetzt zu tun ist.

Bescheid erhalten? Die Frist beträgt einen Monat.Schicken Sie uns kurz Datum und Betrag. Wir sagen Ihnen kostenlos, wie wir die Lage einschätzen.

Berechnungstool, Steuerberater, Unterlagen: das Urteil des VG Lüneburg

Wer das Berechnungstool der NBank nicht genutzt hat, muss mit einem Widerruf wegen eines Verstoßes gegen eine Auflage rechnen. Das VG Lüneburg hat einen solchen Widerruf am 18.05.2026 bestätigt (7 A 456/26). Es ist neben dem Braunschweiger Urteil die einzige Entscheidung eines niedersächsischen Verwaltungsgerichts zu Corona-Wirtschaftshilfen der NBank, die in der Rechtsprechungsdatenbank NI-VORIS veröffentlicht ist (Stand 13.10.2026). Eine Auflage ist eine Pflicht aus dem Bewilligungsbescheid, hier die Pflicht, am Rückmeldeverfahren mitzuwirken.

Das Gericht hat dem Unternehmen auch zugerechnet, dass sein Steuerberater bei der Rückmeldung Fehler gemacht hatte. Zugleich hat es angemerkt, dass bei einem Widerruf wegen Zweckverfehlung Unterlagen, die erst im Prozess vorgelegt werden, wohl zu berücksichtigen wären. Zweckverfehlung bedeutet, dass die Hilfe nicht für den Zweck gebraucht wurde, für den sie bewilligt war (§ 49 Abs. 3 S. 1 Nummer 1 VwVfG). Das ist etwa der Fall, wenn gar kein Liquiditätsengpass entstand, die Einnahmen also für die laufenden Betriebskosten reichten.

Ebenso hatte das Hamburgische OVG am 03.07.2024 entschieden (1 Bf 32/23 u. a.); wir kennen diese Entscheidung aus der Wiedergabe im Lüneburger Urteil. Auf die Jahresfrist, nach der die Behörde binnen eines Jahres ab Kenntnis der Tatsachen widerrufen muss, konnte sich das Unternehmen in Lüneburg nicht mit Erfolg berufen. Das deckt sich mit allen Urteilen, die wir dazu ausgewertet haben. Nach Angabe der Landesregierung waren am 16.03.2026 zu allen Corona-Hilfen 14.423 Widersprüche und 328 Klagen gegen die NBank anhängig, 146 Klageverfahren waren abgeschlossen. In keinem Fall ist die NBank danach bisher unterlegen (Drucksache 19/10354).

Für Ihren Widerspruch folgt daraus, dass der Widerrufsgrund im Bescheid über das Vorgehen entscheidet. Stützt die NBank den Widerruf auf die fehlende Mitwirkung, reichen wir Ihre Zahlen spätestens mit dem Widerspruch ein und prüfen, ob sich gegen den Widerruf trotzdem etwas einwenden lässt. Geht es um Zweckverfehlung, kommt es auf die Berechnung des Engpasses an, die Frank Hanus als Fachanwalt für Steuerrecht aus BWA und Kontoauszügen nachrechnet. Weitere Entscheidungen, auch aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, stehen in der Übersicht der Urteile zur Soforthilfe.

So rechnen die Förderbanken: ein Beispiel

Die Soforthilfe sollte einen Liquiditätsengpass in drei Monaten ausgleichen. Was darüber hinaus ausgezahlt wurde, verlangen die Banken zurück.

Laufender Sach- und Finanzaufwand (3 Monate)
17.200 €
Einnahmen im selben Zeitraum
12.000 €
Liquiditätsengpass
5.200 €
Ausgezahlte Soforthilfe
9.000 €
Rückforderung
3.800 €

Aufwand−Einnahmen=Engpass · Soforthilfe−Engpass=Rückforderung

Vereinfachtes Beispiel mit ausgedachten Zahlen. Die NBank hat die Rechnung im Rückmeldeverfahren mit ihrem Berechnungstool verlangt. Ob die Rechnung in Ihrem Bescheid stimmt, prüfen wir in der Ersteinschätzung.

Zinsen nach dem 30.11.2023

Die NBank hat die Rückzahlung bis zum 30.11.2023 zinsfrei gestellt und verlangt für die Zeit danach Zinsen. Im Lüneburger Fall hat das Gericht auch die Zinsforderung bestätigt. Nach § 49a VwVfG betragen die Zinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Bewilligung unwirksam wurde. Die Behörde kann aber von Zinsen absehen, und ob die NBank richtig gerechnet hat oder ein Verzicht in Betracht kommt, prüfen wir zusammen mit dem Hauptbetrag.

Welches Verwaltungsgericht nach dem Widerspruch zuständig ist

Nach dem Widerspruchsbescheid klagen Sie bei dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz oder Sie als Einzelunternehmer Ihren Wohnsitz haben (§ 52 Nr. 3 S. 2 VwGO). Niedersachsen hat sieben Verwaltungsgerichte, deren Bezirke § 73 Abs. 2 NJG festlegt. Liegt der Sitz inzwischen außerhalb Niedersachsens, ist grundsätzlich das Verwaltungsgericht am Sitz der NBank zuständig.

VerwaltungsgerichtAnschriftFirmensitz in
VG BraunschweigWilhelmstraße 55, 38100 BraunschweigLandkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel; Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg
VG GöttingenBerliner Straße 5, 37073 GöttingenLandkreise Göttingen und Northeim
VG HannoverLeonhardtstraße 15, 30175 HannoverRegion Hannover; Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg (Weser), Schaumburg
VG LüneburgAdolph-Kolping-Straße 16, 21337 LüneburgLandkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen
VG OldenburgSchlossplatz 10, 26122 Oldenburg (Oldb)Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Friesland, Leer, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch, Wittmund; Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldb), Wilhelmshaven
VG OsnabrückHakenstraße 15, 49074 OsnabrückLandkreise Emsland, Grafschaft Bentheim, Osnabrück; Stadt Osnabrück
VG StadeAm Sande 4 a, 21682 StadeLandkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Verden

Acht niedersächsische Städte haben eine eigene Seite. Dort stehen die Bewilligungen aus der Landtagsdrucksache 18/8927 für die Stadt oder ihren Landkreis und das jeweils zuständige Gericht.

StadtVerwaltungsgericht
HannoverVG Hannover
HildesheimVG Hannover
BraunschweigVG Braunschweig
WolfsburgVG Braunschweig
GöttingenVG Göttingen
LüneburgVG Lüneburg
OldenburgVG Oldenburg
OsnabrückVG Osnabrück

Raten und Stundung bei der NBank

Raten vereinbart die NBank nach Angabe der Landesregierung grundsätzlich erst, wenn die Forderung bestandskräftig ist, also nicht mehr angefochten werden kann (Drucksache 19/10354 vom 09.04.2026). Ende Januar 2026 liefen 1.285 Ratenvereinbarungen, und Teilzahlungswünsche hat die NBank nach dieser Antwort bisher alle erfüllt. Eine Härtefallregelung mit festen Einkommens- und Vermögensgrenzen, wie sie die Investitionsbank Sachsen-Anhalt anwendet, haben wir für die NBank nicht gefunden. Ein Ratenantrag hält die Widerspruchsfrist nicht an. Ob Sie den Bescheid anfechten oder ihn bestandskräftig werden lassen und in Raten zahlen, besprechen wir deshalb mit Ihnen, bevor der Monat abläuft. Die Regeln aller drei Länder vergleicht der Ratgeber Ratenzahlung und Härtefall.

Überbrückungshilfe und Schlussabrechnung

Bei den Überbrückungshilfen waren am 28.02.2026 noch 5.500 Schlussabrechnungspakete offen, und von 65.276 beschiedenen Paketen endeten bis Mitte März 2026 27.621 mit einer Rückforderung (Drucksache 19/10354). Auch gegen Schlussbescheide der NBank ist nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NJG zuerst Widerspruch einzulegen, maßgeblich ist aber auch hier die Rechtsbehelfsbelehrung des Schlussbescheids. Mehr dazu steht auf der Seite zur Rückforderung der Überbrückungshilfe.

Wenn ein Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum steht

Falsche Angaben im Antrag oder in der Rückmeldung können strafrechtliche Folgen haben. Nach einem Urteil des OLG Braunschweig vom 21.03.2024 ist die Soforthilfe eine Subvention im Sinne des § 264 StGB (1 ORs 45/23). Laut einer dpa-Meldung mit Stand Januar 2023 (leinetal24.de) liefen in Niedersachsen rund 2.000 Verfahren wegen Subventionsbetrugs mit Corona-Hilfen, und es gab 773 Anklagen oder Strafbefehlsanträge. Steht ein solcher Vorwurf im Raum, übernehmen wir auch die Verteidigung und stimmen sie mit dem Verwaltungsverfahren ab.

Was wir an einem NBank-Bescheid prüfen

Frank Hanus ist Experte für die Rückforderung von Corona-Hilfen und hat in diesem Bereich viele Mandate betreut. Bei einem Bescheid der NBank berechnen wir zuerst das Ende der Widerspruchsfrist und klären, auf welchen Grund die NBank den Widerruf stützt. Danach sehen wir uns an, aus welchem der beiden Programme Sie Geld erhalten haben und was Sie im Rückmeldeverfahren gemeldet haben.

Im nächsten Schritt rechnen wir den Engpass nach und prüfen, ob die NBank alle laufenden Sach- und Finanzkosten berücksichtigt hat, also Kosten wie Miete, Energie und Kreditzinsen. Personalkosten haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das VG Magdeburg nicht dazu gezählt, den Wareneinkauf das VG Magdeburg, und welche Kosten in Ihrem niedersächsischen Programm anzusetzen sind, lesen wir aus Ihrem Bescheid. Zum Schluss prüfen wir die Zinsen und die Steuer, weil eine Rückzahlung grundsätzlich Betriebsausgabe ist; Einzelheiten stehen im Ratgeber Rückzahlung und Steuer. Den Überblick über den Rechtsweg in allen drei Ländern gibt unsere Übersicht zu Frist und Rechtsweg bei Soforthilfe-Rückforderungen.

Kontakt für Unternehmen aus Niedersachsen

Sie erreichen uns telefonisch unter 03946 772877 und per E-Mail an info@hanus-kollegen.de, außerdem über das Anfrageformular. Nennen Sie uns das Datum Ihres NBank-Bescheids oder Widerspruchsbescheids, dann wissen wir sofort, wie viel Zeit für den nächsten Schritt bleibt. Die erste Einschätzung kostet Sie nichts, und die nötigen Unterlagen fordern wir erst danach bei Ihnen an.

Gespräche mit Mandanten aus Niedersachsen führen wir am Telefon oder per Video, wenn Sie möchten, auch auf Englisch, Russisch oder Ukrainisch. Ein persönlicher Termin ist in der Kanzlei in der Adelheidstraße 14, 06484 Quedlinburg, möglich und ebenso im Büro im Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode. Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung stellen wir die Deckungsanfrage und klären, ob die Versicherung die Kosten übernimmt.

Was Mandanten bei Google schreiben

4,8über 50 Google-Bewertungen
„… juristisch professionell beraten und konnten unsere Ansprüche im Bereich Corona Soforthilfe erfolgreich durchsetzen.“
Bekir KilicGoogle-Rezension, Oktober 2026
„… bei der Prüfung der Rückforderung meiner Corona-Soforthilfe kompetent und zuverlässig begleitet.“
WilderWaschiGoogle-Rezension, Oktober 2026
„Wir fühlten uns von Anfang an von Herrn Hanus sehr ernst genommen und gut beraten.“
Philipp KlafmänGoogle-Rezension, Dezember 2023
„… ein sehr kompetentes, ruhiges und professionelles Auftreten, was den Mandanten ein sicheres Gefühl gibt.“
Leander M. RustGoogle-Rezension, Dezember 2021
„Alle machen einen äußerst kompetenten Eindruck und reden nicht lange um den heißen Brei herum …“
F. ReinhardtGoogle-Rezension, Mai 2025
„Professionell, menschlich top und juristisch brillant!“
Michael PreussGoogle-Rezension, Februar 2026

Auszüge aus Google-Rezensionen der Kanzlei, ausgewählt und gekürzt. Die Kanzlei prüft nicht, ob Rezensenten Mandanten waren. Alle Rezensionen im Google-Profil ansehen.

Lieber gleich mit dem Anwalt sprechen?Rechtsanwalt Frank Hanus, Fachanwalt für Steuerrecht, nimmt sich Zeit für Ihren Fall – am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Kann ich gegen den Bescheid der NBank sofort klagen?

Nein. Für Bescheide der NBank schreibt § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NJG den Widerspruch vor. Er muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe bei der NBank eingehen; geklagt wird erst nach dem Widerspruchsbescheid, binnen eines Monats ab dessen Zustellung.

Mein Steuerberater hat die Rückmeldung versäumt. Muss ich trotzdem zahlen?

Das VG Lüneburg hat am 18.05.2026 einem Unternehmen die Fehler seines Steuerberaters zugerechnet und den Widerruf bestätigt. Ob Ihr Fall genauso liegt, hängt vom Widerrufsgrund im Bescheid ab, den wir zuerst lesen.

Seit wann verlangt die NBank Zinsen?

Bis zum 30.11.2023 war die Rückzahlung bei der NBank zinsfrei, danach fallen Zinsen an. Das Gesetz erlaubt der Behörde, von Zinsen abzusehen; ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, prüfen wir mit.

Welches Gericht ist nach dem Widerspruch für mich zuständig?

Das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Niedersachsen hat sieben Verwaltungsgerichte, von Braunschweig bis Stade; welches Gericht für welchen Landkreis zuständig ist, regelt § 73 Abs. 2 NJG.

Ich habe auch Überbrückungshilfe bekommen. Gilt dort derselbe Weg?

In der Regel ja, denn § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NJG knüpft an Bescheide der NBank an. Verbindlich ist auch hier die Rechtsbehelfsbelehrung des Schlussbescheids, die wir als Erstes prüfen.

Rückforderung prüfen lassen

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular; die Beratung führen wir am Telefon, per Video oder in einem unserer Büros.

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„Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage für eine Beratung. Wir melden uns bei Ihnen.“

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